Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Bedingungen für unsere Reinigungsleistungen – inklusive Widerrufsrecht für Verbraucherinnen und Verbraucher.
Diese Bedingungen gelten für Reinigungsleistungen von HerzRein, Inhaberin Janine Witte. Verbraucherinnen und Verbraucher finden ihr Widerrufsrecht in § 14.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Reinigungs- und damit verbundene Dienstleistungen zwischen Janine Witte, HerzRein, Berliner Landstr. 26 B, 21465 Wentorf bei Hamburg (nachfolgend „Auftragnehmerin“) und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Auftragnehmerin ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Anfrage.
(2) Nach einer Anfrage erstellt die Auftragnehmerin in der Regel ein individuelles Angebot in Textform, gegebenenfalls nach vorheriger Besichtigung des Objekts. Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage gültig.
(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot annimmt und die Auftragnehmerin dies in Textform bestätigt oder mit der Leistungsausführung beginnt. Auch eine mündlich oder telefonisch getroffene Vereinbarung ist wirksam; die Auftragnehmerin bestätigt sie zur Klarstellung in Textform.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Art, Umfang, Häufigkeit und Ort der Reinigungsleistungen ergeben sich aus dem Angebot beziehungsweise dem darin in Bezug genommenen Leistungsverzeichnis. Nur die dort aufgeführten Arbeiten sind geschuldet.
(2) Die Auftragnehmerin verwendet ökologische, biologisch abbaubare Reinigungsmittel. Sie weist darauf hin, dass diese Mittel bei stark verschmutzten oder besonders beanspruchten Oberflächen eine längere Einwirkzeit oder wiederholte Anwendung erfordern können.
(3) Zusätzliche, im Leistungsverzeichnis nicht enthaltene Arbeiten (Sonderreinigungen, Grundreinigungen, Bauabschlussreinigungen, Beseitigung außergewöhnlicher Verschmutzungen) werden gesondert vereinbart und nach Aufwand oder gesondertem Angebot vergütet.
(4) Die Auftragnehmerin schuldet eine fach- und sachgerechte Ausführung der vereinbarten Tätigkeiten. Sie schuldet keinen darüber hinausgehenden Erfolg, soweit dieser durch die Beschaffenheit, das Alter oder den Zustand der zu reinigenden Objekte objektiv nicht erreichbar ist. Auf erkennbar nicht behebbare Verschmutzungen oder Schäden weist die Auftragnehmerin unverzüglich hin.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber gewährt der Auftragnehmerin zu den vereinbarten Zeiten ungehinderten Zugang zu den zu reinigenden Räumen.
(2) Der Auftraggeber stellt unentgeltlich Strom und Wasser sowie, soweit erforderlich, einen abschließbaren Raum zur Aufbewahrung von Geräten und Reinigungsmitteln zur Verfügung.
(3) Der Auftraggeber informiert vor Beginn der Arbeiten über besondere Gefahrenquellen, empfindliche Oberflächen und Materialien, hochwertige oder zerbrechliche Gegenstände sowie über Bereiche, die nicht betreten oder nicht gereinigt werden sollen.
(4) Wertgegenstände, Bargeld und vertrauliche Unterlagen sind vom Auftraggeber sicher zu verwahren.
(5) Kommt der Auftraggeber diesen Pflichten nicht nach und kann die Leistung deshalb nicht oder nur eingeschränkt erbracht werden, bleibt der Vergütungsanspruch nach § 615 BGB bestehen. Ersparte Aufwendungen werden angerechnet.
§ 5 Schlüssel und Zugangsmittel
(1) Übergibt der Auftraggeber Schlüssel, Transponder, Codes oder sonstige Zugangsmittel, wird die Übergabe schriftlich protokolliert.
(2) Die Auftragnehmerin bewahrt Zugangsmittel sorgfältig, getrennt von Adressangaben und für Dritte unzugänglich auf und verwendet sie ausschließlich zur Vertragserfüllung.
(3) Verlust oder Abhandenkommen zeigt die Auftragnehmerin dem Auftraggeber unverzüglich an. Für die Kosten einer erforderlichen Schließanlagenänderung haftet die Auftragnehmerin nach den gesetzlichen Vorschriften im Rahmen von § 10.
(4) Bei Vertragsende gibt die Auftragnehmerin sämtliche Zugangsmittel unverzüglich und vollständig zurück.
§ 6 Ausführung, Termine und Verhinderung
(1) Die Leistungen werden zu den vereinbarten Terminen erbracht. Die Auftragnehmerin bemüht sich um gleichbleibende Einsatzzeiten, behält sich aber geringfügige zeitliche Verschiebungen vor.
(2) HerzRein ist ein Ein-Personen-Betrieb. Bei Krankheit, Urlaub oder sonstiger unvorhergesehener Verhinderung informiert die Auftragnehmerin den Auftraggeber unverzüglich und bietet einen Ersatztermin an. Ein Anspruch auf Vergütung besteht für nicht erbrachte Leistungen nicht.
(3) Termine, die der Auftraggeber absagt, sind bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Beginn kostenfrei. Bei späterer Absage oder wenn der Zugang nicht möglich ist, kann die Auftragnehmerin 50 Prozent der vereinbarten Vergütung als Ausfallentschädigung berechnen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(4) Ereignisse höherer Gewalt befreien beide Parteien für ihre Dauer von den Leistungspflichten.
§ 7 Einsatz von Dritten
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, zur Vertragserfüllung sorgfältig ausgewählte Dritte einzusetzen, insbesondere zur Vertretung bei Verhinderung. Sie bleibt in diesem Fall alleinige Vertragspartnerin des Auftraggebers und haftet für eingesetzte Dritte wie für eigenes Handeln.
§ 8 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise. Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird nach Stunden oder als Pauschale je Reinigungsdurchgang abgerechnet.
(2) Ob die Preise Umsatzsteuer enthalten, ergibt sich aus dem Angebot und dem Impressum. Wird nach § 19 UStG keine Umsatzsteuer ausgewiesen, sind die genannten Preise Endpreise.
(3) Rechnungen werden in Textform gestellt und sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Zugang zur Zahlung fällig.
(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Gegenüber Unternehmern kann zusätzlich die gesetzliche Verzugskostenpauschale nach § 288 Abs. 5 BGB berechnet werden.
(5) Preisanpassungen bei Dauerschuldverhältnissen kündigt die Auftragnehmerin mindestens sechs Wochen im Voraus in Textform an. Widerspricht der Auftraggeber innerhalb von vier Wochen nach Zugang, endet der Vertrag zum Wirksamkeitsdatum der Anpassung.
§ 9 Mängelanzeige und Nacherfüllung
(1) Der Auftraggeber zeigt erkennbare Mängel der Reinigungsleistung unverzüglich an, möglichst innerhalb von zwei Werktagen nach Ausführung, damit eine Nachbesserung noch sinnvoll möglich ist. Bei Unternehmern gilt diese Frist als Rügefrist.
(2) Die Auftragnehmerin beseitigt berechtigt gerügte Mängel unentgeltlich durch Nacherfüllung, in der Regel durch Nachreinigung innerhalb von drei Werktagen.
(3) Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie unmöglich oder wird sie verweigert, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte auf Minderung, Selbstvornahme oder Schadensersatz zu.
(4) Die gesetzlichen Verjährungsfristen bleiben unberührt.
§ 10 Haftung
(1) Die Auftragnehmerin haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht – also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf – ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der Auftragnehmerin.
(5) Für Schäden an Gegenständen, auf deren besondere Empfindlichkeit der Auftraggeber trotz Aufforderung nicht hingewiesen hat, haftet die Auftragnehmerin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
§ 11 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Einzelaufträge enden mit der vollständigen Leistungserbringung.
(2) Dauerschuldverhältnisse (regelmäßige Unterhaltsreinigung) laufen auf unbestimmte Zeit und können von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für die Auftragnehmerin insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit zwei aufeinanderfolgenden Zahlungen in Verzug ist oder die Arbeitssicherheit am Einsatzort nicht gewährleistet ist.
(4) Kündigungen bedürfen der Textform.
§ 12 Abwerbeverbot
Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und für zwölf Monate danach keine von der Auftragnehmerin eingesetzten Personen abzuwerben oder ohne deren Zustimmung zu beschäftigen. Dies gilt nicht, soweit die betroffene Person von sich aus und ohne Veranlassung des Auftraggebers an ihn herantritt.
§ 13 Verschwiegenheit und Datenschutz
(1) Die Auftragnehmerin behandelt alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen und persönlichen Verhältnisse des Auftraggebers vertraulich. Diese Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus fort.
(2) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben. Einzelheiten finden sich in der Datenschutzerklärung.
§ 14 Widerrufsrecht für Verbraucher
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Janine Witte, HERZREIN, Berliner Landstr. 26 B, 21465 Wentorf bei Hamburg, Telefon +49 178 3524110, E-Mail hallo@herz-rein.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unten stehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Vorzeitiges Erlöschen. Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.
Ende der Widerrufsbelehrung
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
- An: Janine Witte, HERZREIN, Berliner Landstr. 26 B, 21465 Wentorf bei Hamburg, E-Mail: hallo@herz-rein.de
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung: …
- Bestellt am (*) / erhalten am (*): …
- Name des/der Verbraucher(s): …
- Anschrift des/der Verbraucher(s): …
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): …
- Datum: …
- (*) Unzutreffendes streichen.
Gegenüber Unternehmern besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.
§ 15 Aufrechnung und Zurückbehaltung
Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Die Rechte von Verbrauchern bleiben hiervon unberührt.
§ 16 Streitbeilegung
Die Auftragnehmerin ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der Auftragnehmerin. Gesetzliche ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: 7. August 2026